Definitionen und Konditionen nach VDS

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von

Andreas W. Schmidt

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Allongen

Händlernennungen in der Werbung. Im unmittelbaren Anschnitt an einen i.d.R. in sich geschlossenen Basis-Werbespot werden die Bezugsquellen genannt. Der Sprecher der Allongen erhält eine nach Stückzahl gestaffelte Entlohnung. Erfolgt die Allonge nicht im unmittelbaren Anschnitt an den Basisspot liegt ein Tandemteil vor (-> s. Tandemteil). Normalerweise wird der Sprecher der Allongen nicht in dem sogenannten "Basisspot" auftauchen. Sollte dies dennoch der Fall sein, so ist immer eine einzelne Allonge im Preis für den Basisspot enthalten. Normalerweise wird an einen Basisspot ("Jacobs Meisterröstung. So sanft, so stark!") eine oder mehrere Allongen angehängt ("Diese Woche besonders günstig bei Lidl." / "Heute nur 6,99 DEM bei Edeka." / usw.) Was passiert aber, wenn ein und dieselbe Allonge an diverse Basisspots angehängt werden soll ("Jetzt überall bei Saturn.") ? Sollte eine Allonge an mehrere Basisspots angeschnitten werden, gilt jeder Anschnitt als neue Allonge. Aufgrund des niedrigen Preises ist eine Splittung in Layout und VR nicht angezeigt.

 

Alternativen

(auch Varianten) sind ein heikles Thema. Ursprünglich entstand der Begriff wohl, um spontane Änderungen des Textes, der Satzstellung, der Betonung oder der Aussprache, die sich während der Aufnahme im Studio zufällig oder im gemeinsamen Gespräch ergeben hatten, dem Kunden der Agentur vorzustellen. Sind sich Sprecher und Producer nicht einig, wie nun ein spezielles Wort auszusprechen ist und kann man sich nicht auf eine gemeinsam akzeptierte Aussprache einigen, so ist es natürlich sinnvoll, eine Alternative aufzunehmen ("Duschen" oder "Duuuschen"? - "Rösten oder Rööösten"?). Der Kunde kann dann zwischen beiden Alternativen wählen. Wobei die schlußendlich nicht gewählte Alternative auch niemals ausgestrahlt werden darf; sie ist auch nicht im Layoutpreis enthalten, sondern eine freiwillige und kostenfrei erbrachte Zusatzleistung des Sprechers zum Zwecke der Klärung von künstlerischen, grammatikalischen oder aussprachebedingten Unstimmigkeiten. Sollte dennoch sowohl die Änderung (Betonungs-, Aussprache-, Syntax-Änderung) als auch die erste /eigentliche Version ausgestrahlt werden, so ist im Nachhinein die kostenfrei erbrachte Leistung des Sprechers mit einem vollen Layouthonorar plus einem vollen Verwertungshonorar zu vergüten.

 

Änderungen

von bereits laufenden Spots werden gelegentlich dann fällig, wenn beispielsweise eine technische oder eine Preisinformation ausgetauscht werden muß. Ist die Textänderung, die eine solche Maßnahme nötig macht, jedoch nur so gering, daß eine erneute Layout- und Verwertungsberechnung, also ein erneutes Kompletthonorar, nicht angemessen bzw. akzeptabel erscheint, so bietet die Änderung eine günstige Alternative. Grundregel zur Definition einer Änderung ist die Geringfügigkeit der Textänderung. Dabei muß auch nicht der ganze Spottext erneut vom Sprecher gesprochen werden, sondern nur jener Teil, in dem sich die Änderung befindet. Eine Änderung liegt vor, wenn der Charakter und die Aussage, die Anmutung und die Zielsetzung, die Intension und die Gestaltung des ursprünglichen Spots nicht verändert wird. Im Grunde ist das Änderungshonorar für Werbespots also eine Art Entgegenkommen für den Fall, daß prompt ein Name oder Preis falsch war und nun korrigiert werden muß. Steht hinter der Änderung aber ein neues kommunikatives Ziel und ist diese zudem so umfassend, daß der frühere Sinn und die ursprüngliche Gestaltung des Spots verloren geht, dann ist eine neue Produktion abzurechnen. Beispiel: Muß aus dem ehemaligen Claim "Wir transportieren alles" aus juristischen Gründen "Wir transportieren fast alles" werden, so läge eine Änderung vor, wenn der Spot ansonsten unverändert bleibt. Wird aber aus "Wir transportieren alles" plötzlich "Die größte Transportgesellschaft am unteren Mittelrhein", dann wäre dies wohl keine Änderung mehr. Zumal, wenn sich auch Bild, Musik und Geräusche ändern.

 

 

 

Anrufbeantworter

sind Ansagen, die auf telefonischem Wege kurze Nachrichten oder Aufforderungen vermitteln. Dies können Mitteilungen über die regulären Öffnungszeiten einer Firma sein oder auch Aufforderungen, an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Der Anrufbeantworter besteht höchstens aus drei kurzen Textpassagen (Informationsteil - Störfalltext für den Fall eines technischen Fehlers des Anrufbeantworter - Endabsage). In der Natur der Dinge liegt es, daß Anrufbeantworter nur von einem kleinen Kreis von Menschen gehört werden. Das unterscheidet sie auch von den Warteschleifen der Telefonvermittlungen (-> s. Warteschleife) oder von aufwendigen und z.T. interaktiven Hotlines (->Hotline), die als strategisches Marketinginstrument eingesetzt werden und zudem wesentlich umfangreicher sind.

 

Ausfallhonorar

erhält ein Sprecher dann, wenn eine fest zugesagte Produktion werktags kürzer als 18 Stunden abgesagt wird. Wird eine Produktion, die am Montag morgen stattfinden sollte, am Freitagabend abgesagt, so wird der Montag als nächster Tag (Arbeitstag) gewertet. Ein Ausfallhonorar ist immer eine Mischkalkulation: der Sprecher hat sich diesen Termin freigehalten. Die erwartete Einnahme entfällt. Ebenfalls hat er möglicherweise andere Produktionsanfragen für denselben geplanten Produktionstermin nicht angenommen, da er sich auf das Zustandekommen der Produktion verlassen hatte. Insofern ist das feste Ausfallhonorar in Höhe von 40% d. Honorarindexes für jede abgesagte Produktion auch dann logisch und akzeptabel, wenn das Honorar der geplanten (und jetzt abgesagten) Produktion geringer als 40% d. Honorarindex gewesen wäre. Wie gesagt: das Ausfallhonorar beinhaltet eine Entschädigung für die tatsächlich entgangene Produktion, als auch eine Entschädigung für jene Produktionen, die der Sprecher hätte noch ersatzweise annehmen können, wenn die Absage fristgerecht erfolgt wäre. Wird die Produktion nur um wenige Tage verschoben, so kann mit dem Sprecher über die Erhebung eines Ausfallhonorars verhandelt werden.

 

Anschnitt

bezeichnet das Anschneiden einer Textpassage aus einem früheren Spot an einen neuen Spot, der leicht oder stark verändert ist oder in einem anderen Medium läuft. Anschnitthonorare sind Vergütungen für die erneute Verwertung einer bereits bezahlten Leistung in einem neuen Werbespot, einem neuen Medium, einem neuen Zeitraum oder einem neuen Ausstrahlungsraum.

 

Dauer der Verwertung

Prinzipiell werden die Rechte zur Verwertung von Produktionen nur für das gewünschte Medium (Hörfunk oder Fernsehen oder Kino etc.), für den gewünschten Ausstrahlungsraum (lokal, regional, national), für genau das eine Motiv und für die Dauer eines Jahres abgetreten. Wird die Produktion länger als ein Jahr eingesetzt, ist ein weiteres Verwertungshonorar für ein weiteres Jahr fällig. Dies gilt z.B. für alle Funk-, TV- und Kinospots, für Anrufbeantworter, Infoline/Talkline, Ladenfunkdurchsagen, Allongen, Patronatsansagen, etc. Das gilt nicht für Industriefilme/OFF/Voice-Over und nicht für Warteschleifen. Ab wann wird das eine Jahr gerechnet? Nun, vom Zeitpunkt der Aufnahme an sollte das Jahr nicht gerechnet werden, da viele Monate zwischen Aufnahme und Ausstrahlung liegen können. Es empfiehlt sich also den Zeitpunkt zu fixieren, an dem das Tonstudio die Sendekopien oder Ausstrahlungsmedien produziert. Dieser Termin wird nämlich vom Studio schriftlich festgehalten und kann jederzeit eruiert werden. Also es gelten die Verwertungsrechte für 1 Jahr ab Erstellung der Ausstrahlungsmedien (z.B. Sendekopien) oder spätestens ab der ersten Verwertung (Nutzung/Veröffentlichung).

 

Infoline/Talkline

Im Gegensatz zum Anrufbeantworter handelt es sich bei einer Infoline oder Talkline um ein umfangreiches interaktives und ausführliches Telefonvertriebs- und Marketinginstrument. Die Rechte werden für 1 Jahr erworben. Die oft seitenlangen und verschachtelten Parts einer solchen Infoline sind aufwendig zu produzieren und sollen den Anrufer veranlassen, möglichst lange am Hörer zu bleiben. Dabei ist es egal, ob es sich um Star-Info-Rufnummern, Gewinnspiele, Produkt- oder Leistungsbeschreibungen oder gar Sex-Lines handelt, mit all diesen Nummern wird gutes Geld verdient. Layout (Funk-, TV- und Kinolayouts) Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layoutstadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ohne Genehmigung ausgestrahlt oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z.B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung ist zusätzlich zum Layouthonorar ein Verwertungshonorar fällig. Dasselbe gilt für jeden einzelnen Fall der Verwertung von Teilen eines Layouts. - Wichtige Definitionsfrage: Unabhängig davon, wieviele Teile oder Rollen ein Sprecher in einem einzigen Layout spricht, es handelt sich doch immer um ein einziges Layout („Sprechen Sie doch auch die Rolle des Kindes, der Frau und den Claim mit.“) Die Preise der Layouts sollten logisch und nachvollziehbar sein. Dazu ein Beispiel: Ein Funklayout wird ja in der Regel schlicht vom Blatt gelesen. Ein TV-Layout auf Bild hingegen muß Bildsynchron gesprochen werden; im arbeitsintensivsten Falle sogar lippensynchron. Also ist ein TV-Layout auf Bild teurer, als ein Funklayout. Aber: Warum sollte ein TV-Layout, zu dem es kein Bild gibt (weil das Bild noch gar nicht gedreht oder fertig geschnitten ist), ebenfalls teurer sein, als ein Funklayout? Das wäre unlogisch: Beide Layouts (Funklayout und TV-Layout ohne Bild) werden nur vom Blatt gelesen, sind weder bildsynchron, noch lippensynchron. Demzufolge kann logischerweise ein TV-Layout ohne Bild nicht teurer sein, als ein Funklayout.

 

Ladenfunk

Ladendurchsagen gehören zum Kommunikationsinstrument am Point of Sales. "Kleine" Werbespots, die nur und ausschließlich in Kaufhäusern, Drogeriemärkten, Baumärkten, Discountern und anderen "Stätten des Verkaufs" direkt für die anwesenden Kunden ausgestrahlt werden. Und zwar nur innerhalb der Ladenzone bzw. des Betriebsgeländes. Ladenfunk oder Ladendurchsagen liegen im untersten Preissegment, da durch sie nur eine verschwindend kleine, jedoch zielgenaue Gruppe von Hörern erreicht wird. Die Rechte zur Verwendung werden für ein Jahr erworben.

 

Lokale Verwertungsrechte

Es gibt Funk-, Kino- oder TV-Werbung, die nur einen so eng begrenzten Raum erfassen will, daß sich eine Ausstrahlung in allen bundesdeutschen Sendern oder Lichtspieltheatern nicht lohnen würde. Ja sogar die Ausstrahlung in allen Kinos eines Bundeslandes oder in einem bundesland-weiten Sender würde sich durch den hohen Streuverlust nicht rechnen. Und weil sich die Stimme eines Sprechers in einem lokalen Werbespot nicht so sehr abnutzt/demokratisiert/inflationiert, als würde er tagtäglich in der gesamten Bundesrepublik oder gar "nur" in einem ganzen Bundesland zu hören sein, haben sich günstigere Tarife für die Verwertung in lokalen Sendern etabliert. Ein Lokalspot liegt vor, wenn dieser Spot in beliebig vielen Sendern einer einzigen Stadt ausgestrahlt wird. Die Nutzungsdauer der Verwertungsrechte beträgt ein Jahr (s. Dauer der Verwertung). Auch mag gelten, daß ein Lokalspot dann vorliegt, wenn er in einem eng begrenzten Ausstrahlungsraum wie etwa in dem Ausstrahlungsradius eines Landkreises gesendet wird. Wird der Spot in mehreren Lokalsendern verschiedener Städte ausgestrahlt, so liegt kein Lokalspot vor, sondern ein Regional- oder gar nationaler Spot. Bei Kino entspricht die Definition "Lokal" der Nutzung des Spots innerhalb der Lichtspieltheater einer Stadt bzw. eines Landkreises.

 

Mindestabnahme

(fälschlich auch Tagespauschale genannt) Erklärung/Beispiel: Für die Produktion eines einzigen Funk-Layouts in Karlsruhe, Würzburg, München oder Hamburg benötigt man incl. Anreise oder Flug von Frankfurt etwa 4 Stunden. Normalerweise bekäme man dafür nur ein Layouthonorar und da lohnt sich der ganze Aufwand nicht. Also berechnet der Sprecher diese Mindestabnahme. Diese Mindestabnahme kann aber mit den Produktionen dieses Tages verrechnet werden. Überschreitet die Rechnungssumme diese Pauschale, dann wird nach den ganz normalen Tarifen abgerechnet. Ganz deutlich: Kein Sprecher spricht eine beliebige Anzahl von Spots pauschal zum Preis der Mindestabnahme!! Diese “Pauschale” stellt lediglich eine Mindestsumme dar, die mit den tatsächlichen Produktionen des Tages verrechnet werden kann.

 

Narrative

Wie eine Erzählung (Narrative) schildert der Sprecher ausführlich und detailgetreu die Abfolge und die Inhalte der TV-Spot-Szenen. ("Von links sehen wir nun das Nudelpaket hereinfliegen, die Musik brandet auf und die Mutter sagt fröhlich >Miraculi ist klasse!<.") Diese Collage aus Bildern und Sprache wird dann Verbrauchern vorgeführt. Die Ergebnisse des Tests bestimmen dann, ob der TV-Spot jemals wirklich gedreht wird oder besser nicht. Da eine solche genau Erzählung sehr umfangreich ist, liegt das Honorar für ein Narrative auch etwas höher, als das Arbeitshonorar für ein Layout. Ausgestrahlt wird ein solches Narrative jedoch nie.

 

Nationale Verwertungsrechte

Werbespots, die in zwei und mehr Bundesländern zu sehen oder zu hören sind, sind nationale Spots. Die Ausstrahlungsrechte werden für ein Jahr erteilt. In dieser Zeit kann der Auftraggeber diesen Spot (und zwar genau dieses Motiv in unverändertem Zustand) unbegrenzt oft innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausstrahlen. Möchte der Auftraggeber diesen Spot in Österreich und in der Schweiz ausstrahlen, sind ebenfalls für jedes Land nationale Verwertungshonorare fällig; also für Österreich ein Verwertungsrecht National und für die Schweiz ein Verwertungsrecht National.

 

Option

Eine Option in unserem Arbeitsbereich ist die zweiseitige Voranwartschaft (Tonstudio/Sprecher) auf einen Arbeitstermin, die meist auf Veranlassung eines Dritten (Agentur oder Produzent) zur Festbuchung wird. Mit anderen Worten: Es handelt sich um das wechselseitige Freihalten eines Termins. So lange die (nicht zwingende, nicht verbindliche) Option noch nicht zur (zwingenden, verbindlichen) Festbuchung geworden ist, kann sie von beiden Seiten aufgelöst werden.

 

New Business

Es geht um ein Neu-Geschäft für die Agentur. Sie möchte einem (hoffentlich) späteren Kunden, um dessen Auftrag sie mit anderen Agenturen kämpft (pitcht), zeigen, was sie konzeptionell und kreativ bieten kann. Für solche Präsentationen bei Kunden-in-spe, legen sich die Agenturen ganz schön ins Zeug. Unter anderem produzieren die Agenturen auf eigene Kosten Funk-, TV- und Kinospots, die natürlich niemals ausgestrahlt werden, sondern nur den "neuen" Kunden beeindrucken sollen. Und da sich die Sprecher auch als Partner der Agenturen verstehen, unterstützen sie diese bei der Herstellung von New Business- Produktionen durch extrem günstige Honorare. Natürlich hofft jeder Sprecher zu recht, daß die Agentur, wenn sie denn den Etat gewonnen hat, ihn auch für die echten Spots besetzen wird. Warum auch nicht?- Wenn des Sprechers Stimme doch mitgeholfen hat, den Pitch zu gewinnen...

 

Patronatsansagen

Patronatsansagen sind Sponsorhinweise für Funk- oder TV-Sendungen bestehend aus einem Intro, einem Outro und höchstens einem Mittelteil . Beispiel: “Diese Sendung wird Ihnen präsentiert von...” , “Diese Sendung wurde Ihnen präsentiert von...” und “Gleich geht’s weiter mit...präsentiert von...” Patronatsansagen werden wie TV- oder Hörfunkproduktionen abgerechnet. Das Verwertungsrecht gilt für ein Jahr.

 

Regionale Verwertungsrechte

Ausstrahlung in mehr als einem einzigen Stadt- bzw. Lokalbereich bis zur Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzigen Bundeslandes. Dazu gehört jedoch nicht mehr der aus SWF und SDR entstandene SWR, da dieser Sender laut ARD Staatsvertrag für zwei Bundesländer zuständig ist. In diesem Falle liegt also immer ein nationaler Verwertungsfall vor. Außerdem gibt es noch folgende flexibel zu haltende Ausnahme: wenn ein Auftraggeber einen regionalen Funkspot (Ausstrahlung in einem Bundesland) nicht für ein ganzes Jahr, sondern nur für wenige Tage oder gar nur einen einzigen Tag ausstrahlen möchte und sich dieses auch klar aus dem Text ergibt ("Am 11. November ist große Eröffnung..."), so kann und darf der Sprecher hier ein downgrade vornehmen, also dennoch "nur" einen Lokalspot in Rechnung stellen. Dies ist aber eine Ausnahme und soll und kann nicht zur Regel werden.

 

Tandemteil

Wird neben dem Hauptspot noch ein "kleiner Werbespot" im selben Werbeblock nachgeschoben ("Also nicht vergessen, Eröffnung bei Teppich Kibek am 13. August."), so liegt ein sogenanntes Tandemteil vor. Auch Reminder oder Kurzerinnerung oder Nachhaker genannt. Das Tandemteil ist in der Regel vielfach kürzer als der Hauptspot und will die wichtigste Information aus dem Hauptspot noch einmal verankern. Ein Tandemteil (Reminder) hat immer einen inhaltlichen Bezug zum Hauptspot und wird im selben Werbeblock geschaltet. Sonst ist es ein eigenständiger Funk- oder TV-Spot!

 

Voice-Over / OFF

Diese Definition der Kommentarstimme gilt für Industrie-, Lehr- und Sachfilme, Präsentations-CD-ROM, Tonbildschauen und ähnliche nicht zum Verkauf bestimmte Medien. Die Preise richten sich nach Textlängen, nicht nach Filmlängen! Die Rechte zur Verwertung werden zeitlich unbegrenzt erteilt. Bei Wechsel des Mediums oder Ausstrahlungsrahmens ist ein neues Honorar fällig. Unter den Begriff fallen Imagefilme, Produktpräsentationen, Lehr- und Sachfilme, technische Filme, Schulungsvideos etc.. Diese sowie Sprachteile daraus dürfen ohne Genehmigung des Sprechers nicht zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet werden und vom Auftraggeber nur einem definierten und begrenzten Zuschauerkreis vorgeführt und in keinem Massenmedium veröffentlicht oder dort zu Werbezwecken eingesetzt werden.

 

Warteschleife

Mitunter sind es tausende von Anrufern jeden Tag, die eine Warteschleife hören. Denn anders, als der Anrufbeantworter, den man nur dann erreicht, wenn man dusseligerweise Freitags um 14.30 Uhr beim Finanzamt anruft, erreichen die Warteschleifen (fast) alle Anrufer einer Firma oder eines Hotels, wenn die Durchwahl des Gesprächsteilnehmer unbekannt ist. Wegen der wesentlich höheren Abnutzung der Stimme durch mehrere hundert oder gar tausend Anrufer pro Tag und den mehrjährigen Einsatz entstehen hier höhere Kosten, als z.B. beim Anrufbeantworter. Die Rechte werden jedoch dafür zeitlich unbegrenzt erteilt. Jedoch nur für eine Firma bzw. ein Unternehmen. Es gibt Anbieter von Warteschleifen, die gleich zehn oder zwanzig Firmen mit einem Warteschleifentext beglücken. Wie gesagt, das Verwertungsrecht für die Warteschleife gilt nur für eine einzelne Firma (und für deren Zweigniederlassungen), jedoch nicht für mehrere unterschiedliche, nicht zusammenhängende, nicht gleichnamige oder sonstwie erkennbare verbundene Firmen.

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